Schnelle Abfuhr von Kühlgeräten und Gefriergeräten, ...

Beschreibung

... bevor am Kupfergehalt der Kompressoren Interessierte die Kühlmittelleitungen durchknipsen, die Kompressoren entwenden und dabei Kühlmittel wie R11 oder R12 entweichen (über 10.000 fache CO2-Wirkung)

 

Was genau soll passieren?

Da die Geräte in der Regel am Vorabend des mit Bonn Orange vereinbarten Termins auf den Bürgersteig, die Straße gestellt werden, sollte Bonn Orange eine Abholtour ca 20.00 -21.00 h durchführen. Später kommen die Altmetallhändler, knipsen die Kühlmittelleitungen durch und nehmen die Kompressoren mit. Neben dem erheblichen Klimaschaden entgeht der Stadt so der Rohstoffgegenwert von ca 788 $/kg (Börsenpreis 14.09.22). Ein Kompressor enthält je nach Größe 1-5 kg Kupfer. Die CO2-Äqivalenteersparnis beträgt pro ordnungsgemäß abgesaugtem Kühlmittel über 500 kg.

Warum möchtest du die Idee ins Leben rufen?

Ich sehe regelmäßig, die Kühlgeräte ohne Kompressoren auf den Wegen, manchmal wochenlang. Es gibt kaum eine Maßnahme, die mit so wenig Aufwand soviel CO2-Äquivalente spart und der Stadt zudem finanzielle Erträge sichert, die über dem Aufwand für die Reduktion der CO2-Äuivalente liegen.

Was oder wen braucht es damit es losgehen kann?

Bonn Orange kann sofort mit der Vorabfuhr vor den eigentlichen Abholterminen beginnen. Die ordnungsgemäße Kühlmittelabsaugung geschieht sicher schon, wenn noch ein Kompressor am Gerät ist. Der Aufwand von Bonn Orange sollte aus dem Ertrag aus der Kupferverwertung finanziert werden, so dass die Maßnahme gebührenneutral bleibt Beispiele aus anderen Städten gibt es. Wuppertal begann damit 2010. Der Deutsche Städtetag empfahl daraufhin diese Praxis seinen Mitgliedsstädten, zu denen auch Bonn gehört. Zuvor sollte Bonn Orange Auskunft geben über die ohne Kompressor abgeholten Geräte. Daraus lässt sich die genaue "entgangene" CO2-Äquivalente Ersparnis berechnen (z.B. durch Wuppertal-Institut, Dr. Luhmann oder andere).

Was braucht es für dich, damit die Zusammenarbeit mit anderen gut gelingt?

Da die Maßnahme gebührenneutral möglich ist, kann die Verwaltung sie ohne Beschluss des Rates oder/und Umweltausschusses oder Beteiligungsausschusses veranlassen.

Eine Idee von

BrendelCo

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